LEISTUNGEN

Wir suchen für Sie geeignete Handelsvertreter oder Vertragshändler. Die Zusammenarbeit mit einem Absatzmittler ist eine Alternative zur eigenen Japan-Tochter. Wir koordinieren für Sie die Gründung einer japanischen Tochtergesellschaft zu mittelstandsgerechten Konditionen. Welche Gesellschaftsformen gibt es in Japan? Wie ist das Gründungsverfahren? Und wir koordinieren für Sie die Produktzulassung in Japan auch für Produktgruppen, die vor ihrem Import einer Zulassung bedürfen.

Handelsvertreter suchen in Japan
Für mittelständische Unternehmen kann der Markteintritt in Japan über einen Absatzmittler eine effiziente Strategie der Markterschließung sein – eine Strategie vergleichsweise geringer Kosten. Der Hersteller hat damit im Idealfall einen Vertreter vor Ort, der in seinem Branchensegment über ein leistungsfähiges Vertriebsnetz in Japan verfügt und die erforderliche Branchenerfahrung mitbringt.

Der Erfolg in Japan hängt sehr stark von Kompetenz und Engagement des Partners ab, weshalb eine sorgfältige Auswahl anzuraten ist und nichts dem Zufall überlassen werden sollte. Folgende Kritierien sind bei der Auswahl vor allem von Bedeutung: Branchenerfahrung, Aufstellung in Ballungsräumen, Absatzkanäle, Finanzkraft, Interessenlage.

Als Dienstleistung bietet der BVMW in Japan die Suche und Vermittlung eines geeigneten Absatzmittlers an. Wir können als Wirtschaftsverband Ihre Interessen in Japan zielorientiert vertreten und erhalten Zugang zu den meisten potentiell geeigneten Partnern. Wir koordinieren für mittelständische Unternehmen die Suche eines geeigneten Absatzmittlers mit einem in 5 Phasen untergliedertem Konzept:

Phase 1: Überschlägige Marktrecherche für Ihr Produktsegment
Phase 2: Zusammenstellung einer Auswahl geeigneter Absatzmittler in Ihrem Branchensegment
Phase 3: Kontaktaufnahme und Gesprächstermine sowie Folgetermine mit Produktpräsentation
Phase 4: Anbahnung und Betreuung von Vertragsverhandlungen mit dem Absatzmittler
Phase 5: Begleitung der Markteinführung und laufende Vertragskontrolle nach Ihren Vorgaben

Auf Wunsch übersenden wir Ihnen gerne ein Angebot. Gerne übersenden wir Ihnen auch vorab unser Merkblatt "Handelsvertretung in Japan", dass Sie per E-Mail anfordern können. Wir bitten um Verständnis, dass wir dieses Merkblatt nur an Hersteller senden.

Joint Ventures, Durchführung von Unternehmenskauf und -übernahmen (M&A)
Die umfassende Erfahrung in deutsch-japanischen Due Diligence Projekten erlaubt Interessenfokussierung und Risikoevaluation. Wir steuern Verhandlungsführung und Integration und stellen die Wahrung der Interessen der deutschen Seite sicher. Absicherung der Übernahme von Projektgesellschaften im Bereich Photovoltaik. Unterstützung der Suche von geeigneten Partnern oder Zielunternehmen, die einen schnellen Zugang zu Markt und Technologie erlauben.

Prozessvertretung
Gemeinsam mit erfahrenen japanischen Prozessanwälten steuern wir die ergebnisorientierte Durchsetzung von Ansprüchen deutscher Mandanten vor japanischen Zivilgerichten. Beginnend vorprozessual mit Mahnverfahren und Vergleichsverhandlungen bis hin zur Zwangsvollstreckung werden alle erforderlichen Verfahrensabschnitte in Abstimmung mit dem Mandanten gesteuert. Inhaltlich sind Geltendmachung von Forderungen, Schadensersatz- und Gewährleistungsrecht häufige Themen.

Allgemeine Vertragsgestaltung im Wirtschaftsverkehr, Verhandlung und Kontrolle
Bilinguale Vertragsgestaltung und Verhandlung Deutsch-Japanisch sowie Englisch in allen Feldern des Wirtschaftsverkehrs unter Berücksichtigung von Mentalitätsunterschieden bei strategisch orientierter Wahrung der Mandanteninteressen.

Vertriebsfragen und Handelsvertreterrecht
Rechtliche Flankierung des Aufbaus oder Umbaus des Vertriebs in Japan: Vertrieb über Tochtergesellschaften, Vertragshändler und Handelsvertreter sowie Interessenvertretung in Konfliktfällen.

Produkzulassung in Japan
Wir koordinieren für Sie die Produktzulassung in Japan. Manche Produktgruppen bedürfen einer Zulassung, bevor Sie importiert werden können. Fordern Sie per E-Mail Informationen für Ihre Branche an.

Firmengründung in Japan
Im Kern stehen Ihnen für den Aufbau einer Vertretung in Japan vier Möglichkeiten offen:

  1. Repräsentanzbüro
  2. Zweigniederlassung
  3. Aktiengesellschaft (KK)
  4. Übernahme japanischer Unternehmen.

zu 1. Repräsentanzbüro
Repräsentanzbüro heißt auf Japanisch "Chuzaiinjimusho" (駐在員事務所). Ein Representanzbüro unterliegt in Japan nicht der Körperschaftssteuerpflicht und ist nicht eintragungspflichtig. Bei Vorlage eines Anstellungsvertrages mit dem Unternehmen in Deutschland kann auf dieser Basis eine Aufenthaltserlaubnis für einen deutschen Mitarbeiter als Vertreter in Japan beantragt werden. Für ein Repräsentanzbüro dürfen japanische Mitarbeiter beschäftigt werden. Ein Repräsentanzbüro ist jedoch in seiner Tätigkeit formal auf Vertretungsaufgaben beschränkt. Auf Gewinnerzielung ausgerichtete Geschäfts- und Absatzaktivitäten sind in diesem Rahmen nicht zulässig. Typische Tätigkeit ist die Geschäftsanbahnung in Japan oder die Vorbereitung einer Unternehmensgründung. Einer zeitliche Befristung unterliegt ein Repräsentanzbüro aber nicht.

zu 2. Zweigniederlassung
Die Errichtung einer Zweigniederlassung ermöglicht eine gewinnorientierte Geschäftstätigkeit, erfordert aber eine Eintragung. Jedoch hat eine Zweigniederlassung nicht den Status eines eigenständigen Unternehmens, sondern ist rechtlicher Bestandteil des Unternehmens im Ausland. Die Folge ist, dass Ihr Unternehmen in Deutschland in vollen Umfang für sämtliche Verbindlichkeiten Ihrer japanischen Zweigniederlassung haftet. Die Haftungsabgrenzung und die Einrichtung einer entscheidungsbefugten Geschäftsführung bedarf der Gründung einer Kapitalgesellschaft. Zu beachten ist, dass die Umwandlung einer Zweigniederlassung in eine Kapitalgesellschaft nicht möglich ist. Es ist also gleichzeitig eine formale Schließung der Zeigniederlassung erforderlich. Zwar kann das Vermögen im Wege einer Sachgründung übertragen werden, was aber umständlich ist. Wenn mittelfristig die Gründung einer Aktiengesellschaft geplant ist, ist von dem Umweg einer Zweigniederlassung abzuraten. Die Gründung einer AG ist in Japan nicht sehr aufwendig.

zu 3. Japanische Aktiengesellschaft (KK)
Aktiengesellschaft heißt auf Japanisch "Kabushiki Kaisha" (株式会社), Abkürzung K.K. Üblicherweise erfolgt eine Gründung in Japan mit Unterstützung eines "Shihoushoshi" – eine Art selbständiger Rechtspfleger. Dieser koordiniert und überwacht sämtliche Formalitäten bis einschließlich zur Eintragung der Gesellschaft beim örtlich zuständigen Rechtsamt und dem dort tätigen amtlichen Notar. Das Rechtsamt übt eine dem deutschen Handelsregister vergleichbare Funktionen aus. Zum 1. Mai 2006 wurde das japanische Gesellschaftsrecht reformiert. Wesentliche Änderungen sind:

  • Aktiengesellschaft flexibler gestaltbar – unter anderem
    • Abschaffung des Mindestkapitalerfordernisses (Grundkapital ab 1 Yen)
    • Flexiblere Satzungsgestaltung der AG
    • Verwaltungsrat nicht mehr zwingend (Mindestanzahl Direktoren auf 1 reduziert)
  • Abschaffung der japanischen GmbH (nur Bestandsschutz)
  • neue Möglichkeit einer LLC (Limited Liability Company) nach amerikanischem Vorbild (für Joint Venture interessant)

Wie hoch sollte das Grundkapital einer japanische AG sein? Formal reicht ein Grundkapital von 1 Yen – zu empfehlen sind mindestens 3 Mio. Yen (Mindestkapital der jap. GmbH nach altem Recht – sonst können Akzeptanzprobleme auftreten). Nach Möglichkeit 10 Mio. Yen oder mehr (Mindestkapital der jap. AG nach altem Recht). Mit Vorbereitungen sollten für eine Gründung in Japan sechs Wochen eingeplant werden. Fordern Sie zur Gründung in Japan hier unser Merkblatt an.

Wir unterstützen Sie bei:

  • Gründungsformalitäten
  • Übersetzung, Kontoeröffnung, Bürosuche
  • Strategien des Geschäftsaufbaus

zu 4. Übernahme eines japanischen Unternehmens
In Japan schlossen in 2005 um die 70 Tausend mittelständische Unternehmen aufgrund fehlender Nachfolger. Bestenfalls werden am Ende die Rechte an etablierten Produkten und an Innovationen an Wettbewerber verkauft. Für einen ausländischen Unternehmer kann eine Übernahme ein effizienter Weg sein, um in den asiatischen Markt einzutreten:

  • Erweiterung der eigenen Produktpalette
  • Übernahme eines etablierten Vertriebsnetzwerkes auch für die deutschen Produkte
  • Teilübernahme von erfahrenem und aufgrund Zukunftssicherung motiviertem Personal

Überwiegend handelt es sich um Gründungen aus der Nachkriegszeit. Stärken sind hier vor allem in den Bereichen Maschinenbau und Zulieferproduktion vorzufinden. Chinesische Unternehmen haben mittlerweile das Potential auch in Japan erkannt und beginnen vermehrt mittelständische Innovationsträger aufzukaufen.

Kontaktaufnahme über Banken oder Großkanzleien weckt häufig überzogene Erwartungen. Über das Netzwerk unserer japanischen Partnerorganisationen kann auf einer anderen Ebene ein geeignetes Zielunternehmen aus Ihrem Branchensegment ermittelt und ein Kontakt hergestellt werden. Wir bauen einen Vermittlungspool auf, der hier in beide Richtungen für den Mittelstand in Deutschland und Japan Kontakte herstellt.

Auf Wunsch koordinieren wir auch die Verhandlungen und die Wertermittlung (Due diligence) - soweit sinnvoll unter Einbindung von Fachleuten aus unserem japanischen Expertennetzwerk.